Navigator 4.x is, at six years and counting, just too old to keep up with most things that will be done here. Again, there's nothing wrong with Navigator 4.x, but consider it a friendly warning.
Die Situation

Die momentan gültigen Befristungsregeln, die in allen deutschen Wissenschaftsinstitutionen gelten, sind der Öffentlichkeit nur schwer zu vermitteln. Oft erleben wir folgende Situation: Weder von der Politik noch von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) wurden bislang die Befristungsregeln des HRG als Karriereproblem für Nachwuchsforscher betrachtet, da nach 5 bzw. 12 Jahren der Beschäftigung über HRG-Zeitverträge die Möglichkeit der befristeten Beschäftigung über das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bestünde. Hierzu müssen aber strikte Auflagen erfüllt sein, die realitätsfremd und für die wissenschaftliche Arbeitswelt nicht praktikabel sind. So darf der Forscher bei Anstellung über das TzBfG ausschließlich an einem einzigen Projekt arbeiten! Wird dies während der Beschäftigung nicht beachtet, kann sich der Nachwuchsforscher beim Arbeitsgericht auf eine unbefristete Stelle einklagen. Da den Institutionen hierfür keine Personalmittel zur Verfügung stehen, werden von den öffentlichen Trägern vorsorglich keine befristeten Anstellungen über das TzBfG vorgenommen.

Was bleibt? Die Abwanderung ins Ausland!
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